Leistungsumfang der A-Z-IT GmbH & Co. KG nachfolgend Systemhaus genannt
1. Diese Vereinbarung gilt für alle Hardwarekomponenten, Software und Dienstleistungen, die das Systemhaus geliefert hat. Sie gilt ohne besondere Vereinbarung nur für den angegebenen Standort der Praxis. Den Anspruch an Funktion, Umfang und Inhalt von Software regeln ausschließlich die zur legalen Nutzung vorgeschriebenen Lizenz-, Softwareüberlassungs- oder Wartungsverträge der Softwarehersteller. Funktionsstörungen durch Vorsatz, bewusste Fehlbedienungen, besonders aber Fremdinstallationen durch Unbefugte oder Verwendung nicht geeigneter Ware, sind nicht abgedeckt. Garantieleistungen für Dritte werden ausgeschlossen.
2. Das Systemhaus stellt ausreichend materielle, technische sowie personelle Ressourcen, um die Auswirkungen eines technischen Fehlers auf den Betrieb so gering wie möglich zu halten. Er haftet hingegen nicht für die Folgen eines Computerausfalls. Die technische Hotline steht für alle Fragen zur Computerhardware zur Verfügung. Die Durchführung der Arbeiten durch Kundenpersonal geschieht auf Risiko des Auftraggebers, es besteht kein Rechtsanspruch auf Gelingen nach telefonischen Anweisungen. Der technische Hotline-Support beantwortet alle Fragen des Kunden in Verbindung mit den gelieferten Waren. Die Hotline ist kein Ersatz für eine Schulung. Bei hohem Gesprächsaufkommen kann die Hotlinenutzung auf eine Stunde pro Tag begrenzt werden.
3. Die technische Hotline für Notfälle ist ausschließlich für die entsprechend gebuchte Option eingerichtet. Diese Hotline ist ausschließlich für Fälle gedacht, in denen der Praxisbetrieb zum Erliegen gekommen ist und zur Weiterarbeit eine technische Hilfestellung unabdingbar ist.
4. Das Systemhaus garantiert bei Systemausfällen, nach schriftlichem oder telefonischem Kenntniserhalt während der Bürozeiten (Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr), innerhalb von maximal 24 Stunden, wahlweise auch 8 oder 4 Stunden werktäglich, die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Herstellung eines funktionsfähigen Praxisarbeitsplatzes, auf dem die Praxisverwaltungssoftware installiert ist. Eine Fernwartung soll hierbei helfen, den Systemstatus schnell zu ermitteln und erste Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung durchzuführen. Ein notwendiger Onlinezugang muss zur Nutzung der Fernwartung von der Praxis bereitgestellt werden und ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Es werden ein DSL-Zugang mit Firewall sowie ein aktueller Virenschutz vorausgesetzt. Fernwartungsdienstleistung werden nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet, jedoch mindestens 15 Minuten. Falls eine Problembeseitigung via Fernwartung nicht möglich ist, wird das Systemhaus innerhalb vereinbarter Fristen im Sinne der Praxis aktiv. Das Systemhaus arbeitet in dringenden Notfällen 24 Stunden täglich. Zur Einhaltung der vereinbarten Fristen ist es daher eventuell notwendig, Termine zu jeder möglichen Tages- und Nachtzeit zu vereinbaren, ersatzweise verzichtet die Praxis auf zugesagte Fristen.
5. Bei Garantieleistungen handelt es sich, ohne besondere Vereinbarung, um eine „Bring-in“-Garantie auf Hardware. Sie umfasst Defekte, verursacht durch fehlerhafte Komponenten und/oder Verarbeitungsfehler. Davon ausgeschlossen sind Transportschäden, durch externes Equipment verursachte Defekte jeglicher Art, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Wartung durch Dritte, Fehlen beziehungsweise Verändern von Seriennummern sowie Software-Nachinstallationen und Datenrekonstruktionen, besonders infolge defekter Hardware. Leistungen hierfür werden nach Aufwand berechnet. Leistungsort ist ohne besondere Vereinbarung der Sitz des Systemhauses. Ein spezieller „Vor-Ort-Service“ ist, wenn erwünscht, bei Hardwareneuanschaffung auf Nachfrage möglich und muss vereinbart werden.
6. Das Medizin-Produkt-Gesetz (MPG) regelt seit Juni 1998 den Einsatz von medizinischen Geräten und des Zubehörs, somit auch Computern, in der medizinischen Praxis. Es gilt die europäische Norm EN 60601ff. Das Systemhaus ist verpflichtet, den Anschluss von medizintechnischen Geräten abzulehnen, wenn das MPG offensichtlich nicht erfüllt wird. Die Übereinstimmung einer Verbindung Medizintechnik und PC (nach MPG Zubehör) testiert allein der Hersteller des Medizingerätes. Die Verantwortung für die Einhaltung des MPG liegt jedoch uneingeschränkt beim Betreiber der Praxis. Der Betreiber hat auch für die Abnahme/Überprüfung der PC-Anbindung nach MPG durch den Hersteller des Medizingerätes zu sorgen.
7. Die Onlineüberwachung wird einmalig vom Systemhaus eingerichtet. Die Dienstleistung zur Einrichtung auf dem Praxisnetzwerk ist nicht Vertragsbestandteil und wird nach Aufwand berechnet. Übertragen werden hier ausschließlich Daten über den Hardwarezustand. Es wird ein DSL-Zugang mit Firewall sowie ein aktueller Virenschutz vorausgesetzt. Die Überwachung kann nur für Software erfolgen, die vom Systemhaus hierfür freigegeben ist.
8. Die Praxis sorgt für tägliche Sicherungen der Praxisdaten. Für die Durchführung einer Datensicherung und deren Kontrolle ist ausschließlich die Praxis verantwortlich.
9. Der Anspruch auf nicht abgerufene Vertragsleistungen verfällt am Ende des jeweiligen Bezugszeitraum (Monatsende, Quartalsende oder Jahresende). Er ist nicht auf andere Leistungen übertragbar.
10. Das Service Paket hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Quartal gekündigt werden. Die Servicegebühr ist vierteljährlich im Voraus per Überweisung zu zahlen. Alternativ kann dem Systemhaus eine Lastschriftermächtigung erteilt werden. Die Gebühren für nicht eingelöste Rücklastschriften werden pro Fall mit € 25,00 pauschal berechnet und bei der erneuten Lastschrift berechnet. Solange das Debitorenkonto der Praxis nicht ausgeglichen ist, sie sich somit im Zahlungsverzug befindet, stellt sie das Systemhaus von der Leistungserbringung frei.
11. Ab dem 01.01.2024 ist der Abschluss des Basis Pakets erforderlich. Der Stundensatz beträgt 99,- € zzgl. gesetzl. MwSt. und wird im je angefangenen 15 Minuten Takt berechnet. Besitzt der Auftraggeber keinen gültigen Vertrag, so wird mit Inanspruchname unserer Leistungen automatisch das Basis Paket gebucht. Vertragsbeginn ist in diesem Fall das Leistungsdatum.
12. Nicht durch diese Vereinbarung abgegoltene Leistungen erbringt das Systemhaus gegen gesonderte Berechnung. Hierzu gehören Anwenderschulungen in der Praxis oder jede andere Dienstleistung, die nicht durch die Service Pakete abgedeckt sind. Diese werden nach entstandenem Aufwand in Rechnung gestellt.
13. Die Mitarbeiter des Systemhauses sind im Umgang mit sensiblen Patienten- und Praxisdaten gemäß § 9 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) unterwiesen und sachkundig. Eine aktenkundige Belehrung der Mitarbeiter erfolgt in regelmäßigen Abständen. Ihre Kundendaten werden zur Auftragsbearbeitung elektronisch gespeichert.
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