dguv plakette

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel.

Wir überprüfen Ihre elektronischen Geräte auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dazu werden geeichte Prüfgeräte verwendet und wir sind authorisiert und zertifiziert, diese Prüfung durchzuführen. Sie erhalten abschließend neben der Prüfplakette auf dem Gerät eine gesetzeskonforme Dokumentation für Ihre Unterlagen und als Nachweis für Versicherungen und Behörden. Die Kosten belaufen sich auf 6,- € pro Gerät zzgl. MwSt. und Fahrtkosten.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.

 

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Vorschriften stellen die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

 

Wer ist zur Einhaltung verpflichtet?

Jeder Arbeitgeber, der elektrische Betriebsmittel bereitstellt, ist zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 verpflichtet. Das bedeutet, sobald Sie ein ortsveränderliches Gerät, dass an 230V angeschlossen wird (z.B. PC, Radio, Wasserkocher oder jedes andere), betreiben, müssen Sie als Arbeitgeber die Prüfpflicht erfüllen.

In der Vorschrift 3 der DGUV heißt es konkret: geprüft werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste elektrische Anlagen. Alle Arbeitsgeräte, die mit Strom betrieben werden, müssen geprüft werden.

 

Wo ist die Pflicht zur DGUV V3 Prüfung gesetzlich verankert?

  • § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

 

Was passiert ohne die Prüfung?

Haben Sie die Prüffrist versäumt, handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Zusätzlich droht Ihnen im Schadensfall die persönliche Haftung, denn Sie müssen vollumfänglich für die Kosten aufkommen. Die Versicherungen springen in der Regel nicht ein und verweisen auf die Fahrlässigkeit.