A-Z-IT GmbH & Co. KG
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der A-Z-IT GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung.
Technische Änderungen, Weiterentwicklungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
3. Lieferung, Leistung und Termine
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen, Nacherfüllung und Zahlungen ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Lieferungen erfolgen nach Wahl des Auftragnehmers und auf Kosten des Auftraggebers.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Lieferfristen beginnen frühestens nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie nach Eingang vereinbarter Anzahlungen.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder an den beauftragten Transportdienstleister auf den Auftraggeber über.
Verzögert sich der Versand ohne Verschulden des Auftragnehmers, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
5. Abnahme und Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen.
Bei Installations-, Wartungs-, Analyse- oder Supportleistungen hat der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, insbesondere die Bereitstellung von Zugängen, Ansprechpartnern und technischen Informationen.
Der Auftragnehmer schuldet keinen Nachweis der Funktionsfähigkeit von Software auf der spezifischen Hard- und Systemumgebung des Auftraggebers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Schulungen, Einweisungen und Einarbeitungen sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht gesondert vereinbart wurden.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusatz- und Nebenkosten (z. B. Versand-, Installations-, Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten) werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Werden Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährden, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder Leistungen zurückzuhalten.
7. Servicepakete und Supportleistungen
7.1 Servicepaket als Vertragsvoraussetzung
Die Inanspruchnahme von Lieferungen und Dienstleistungen des Auftragnehmers setzt grundsätzlich den Abschluss eines gültigen Servicepakets voraus.
Art, Umfang, Laufzeit und Leistungen des Servicepakets ergeben sich aus der jeweils gesondert geschlossenen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen abzulehnen oder einzustellen, sofern kein gültiges Servicepaket besteht oder dieses beendet wurde, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
7.2 Software-Support ohne Servicepaket
Abweichend von Ziffer 7.1 kann der Auftragnehmer Software-Supportleistungen auch ohne abgeschlossenes Servicepaket erbringen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird.
In diesem Fall gelten folgende Abrechnungsregelungen:
- Jede Supportanfrage wird einzeln abgerechnet.
- Die Mindestabrechnung pro Supportanfrage beträgt 30 Minuten.
- Eine Zusammenfassung oder Addition mehrerer Anfragen – auch bei zeitlicher Nähe – erfolgt nicht.
- Die Abrechnung erfolgt nach dem jeweils gültigen Stundensatz des Auftragnehmers.
7.3 Definition einer Supportanfrage
Als eigenständige Supportanfrage gilt jede Kontaktaufnahme des Auftraggebers (z. B. per Telefon, E-Mail, Fernwartung oder Ticketsystem), die eine neue oder erneut zu prüfende Unterstützung erfordert.
7.4 Dokumentation und Abrechnung
Der Auftragnehmer dokumentiert Support- und Serviceleistungen in geeigneter Form.
Diese Dokumentation gilt als Abrechnungsgrundlage, sofern der Auftraggeber der Rechnung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich widerspricht.
Kulanz- oder Einzelleistungen begründen keinen Anspruch auf zukünftige kostenfreie Leistungen.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Lieferung oder Abnahme.
Der Auftragnehmer leistet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den Auftragswert.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber seiner Datensicherungspflicht nachgekommen ist.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Zugriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
10. Software und Schutzrechte
Alle Urheber- und Schutzrechte an Software, Dokumentationen und Arbeitsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer oder dessen Lizenzgebern.
Der Auftraggeber erhält – sofern nichts anderes vereinbart ist – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig.
11. Abtretung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers abzutreten.
12. Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Nebenabreden bestehen nicht.